Vorsorgeregelungen

Wie wollen wir leben?

Diese Frage stellen wir uns alle und versuchen, unser Leben danach auszurichten. Naturgemäß denken wir bei unserer Lebensplanung erst einmal an positive und erfreuliche Dinge.

Nicht vergessen dürfen wie, wie wichtig es ist vorauszudenken, was unsere Selbstbestimmtheit in Krankheit und Alter angeht und beizeiten entsprechende rechtlich wirksame und verbindliche Willenserklärungen niederzulegen.

Solche Willenserklärungen können als sogenannte „Patientenverfügungen“ verfasst werden.

Solche Patientenverfügungen sind nach der neuesten Rechtsprechung jedoch im Ernstfall nur dann tatsächlich verbindlich, wenn sie eindeutig und vor allem inhaltlich erkennbar „höchstindividuell“ verfasst sind.

Dies bedeutet konkret, dass über die Einhaltung der rechtlichen Standards hinaus, unter Berücksichtigung von der Rechtsprechung festgelegter Standards, unbedingt individuelle Motive dargelegt und ausgeführt werden sollten.

Dies bedeutet weiter, dass es für die aktuellen Wirksamkeitsforderungen an eine solche Verfügung im Ernstfall eben gerade nicht ausreicht, entsprechende Vordrucke einfach auszufüllen.

Patientenverfügungen regeln ausschließlich den medizinischen Bereich als Patient.

In der öffentlichen Diskussion ist nur am Rande die Rede davon, dass es in Bezug auf Fragen Ihrer Selbstbestimmung ebenso wichtig sein kann, wer Sie beispielsweise bei Vermögensfragen oder Fragen der weiteren Lebensführung im Falle von vorübergehender oder dauerhafter Erkrankung oder Behinderung rechtsverbindlich vertreten kann.

Viele Menschen sind der unzutreffenden Meinung, dies könnten im Falle des Falles ohne Weiteres z. B. ihr Ehepartner oder ihre Kinder tun.

Dies ist nach Deutschem Recht nicht automatisch der Fall:

Ohne entsprechende Verfügungen sucht der Staat einen Betreuer für Sie aus!

Sofern Sie selbst keine ausdrückliche Regelung getroffen haben, wird im Falle dessen, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft durch Krankheit oder Behinderung in dem Maße betreuungsbedürftig werden sollten, dass Ihre Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt ist, von Amts wegen ein Betreuer zugestellt.

Unter Aufsicht des Vormundschaftsgerichts vertritt der Betreuer sodann den Betreuten in allen relevanten rechtlichen Angelegenheiten, die dieser aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht eigenverantwortlich regeln kann, wie z.B. Vermögenssorge und die Bereiche der Pflege und medizinischer Behandlungen.

Das deutsche Rechtssystem räumt Ihnen jedoch die Möglichkeit ein, ohne umständliche bürokratische und unpersönliche Überwachung durch das Vormundschaftsgericht im Voraus selbst zu bestimmen, wer Sie ggf. in welchen Bereichen und in welchem Umfang rechtlich und damit tatsächlich vertreten soll und kann.

Durch eine individuelle Betreuungs- bzw. Vorsorgevollmacht können Sie ein gesetzliches Betreuungsverfahren weitestgehend vermeiden!

Durch eine individuelle Vorsorgevollmacht können Sie beispielsweise bestimmen, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern sollte oder wer für Fragen Ihrer Pflege, Ihres Aufenthaltes oder Ihrer medizinischen Behandlung zuständig sein sollte, wobei hier beispielsweise auch verschiedene Personen eingesetzt werden können.

Solche Vorsorgevollmachten sind im weitaus größerem Maße als Patientenverfügungen von tatsächlicher Relevanz, wenn man bedenkt, dass es zur Zeit in Deutschland bereits ca. 5 Mio. Betreuungsbedürftige gibt, deren Zahl aus demografischen Gründen noch erheblich steigen dürfte.

Die Regelung all dieser Fragen ist eines Tages vielleicht auch für Sie wichtig!

Jeder hat die Möglichkeit, durch entsprechende Verfügungen seine Vorstellungen individueller Lebensführung und die Übertragung von Verantwortung auf nahe stehende Personen auch für Fälle von Krankheit oder Behinderung weitestgehend sicherzustellen.

Wir alle haben jedoch eine gewisse menschliche Scheu davor, uns mit Fragen wie Krankheit oder Tod in gesunden Jahren tatsächlich zu beschäftigen, umso mehr, wenn diese uns in Gestalt nüchtern erscheinender regelungsbedürftiger Rechtsfragen begegnen.

Nehmen Sie die aktuelle Diskussion zum Anlaß, diese Scheu zu überwinden und sich über die verschiedenen Möglichkeiten von uns umfassend und kompetent informieren und beraten zu lassen.

Die rechtssichere Gestaltung von Vorsorgeverfügungen und Nachlassregelungen gehören ebenso in die Hände erfahrener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wie die sachkundige Lösung akut auftretender Probleme mit entsprechendem thematischem Bezug: Rechtsanwältin Claudia Mösch und Rechtsanwältin und Notarin Annette Krause-Thiel sowie Rechtsanwältin Marion Konczalla sind verständig und versiert auf Grund spezieller Kenntnisse und vielfältiger Erfahrungen.