Erbrecht

„Erben Sie noch oder streiten Sie schon?“ James Dean, das Adelsgeschlecht der Hohenzollern, die L´Oreal-Erbin Bettencourt, Bernhard Grizmek, Joseph Beuys, Anna Nicole Smith – die Liste ließe sich beliebig fortsetzen – haben eine Gemeinsamkeit: Nach ihrem Tod entbrannte oft ein erbitterter Streit um ihr Erbe.

Die Gründe sind oftmals vom Erblasser selbst gelegt: Fehlende testamentarische Regelungen führen ebenso wie verfehlte, ungenaue letztwillige Verfügungen zu langjährigen „Erbkriegen“ und Zerrüttung von Familien.

Aber auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist lauert eine Fülle von Problemen. Angefangen von den Kostenrisiken eines Erbscheins bis hin zu den Fragen rund um die Wirksamkeit eines (oder sich widersprechender) Testamente. Auch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen wird ohne rechtlichen Beistand zu einem nervenaufreibendem Kleinkrieg.

Durch konsequente erbrechtliche Fortbildung und die Erfahrungen im Bereich der Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und -verwaltung gewährleisten wir sachgerechte und maßgeschneiderte Lösungen.
Rechtsanwältin Carolin Knappe ist ihre kompetente Ansprechpartnerin.