Insolvenzrecht ist das Recht, das im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Personen oder Personengesellschaften mit dem Zweck einer möglichst gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zur Anwendung kommt.
Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf diesem Gebiet ist vor allem in der ordnungsgemäßen Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens zu sehen. Hierzu gehört insbesondere der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung sowie die Verhinderung etwaiger sich im Zusammenhang mit der Insolvenz ergebender strafrechtlicher Konsequenzen für die betroffenen Personen.
Bei drohender Insolvenz empfiehlt sich dringend die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt, da es sich z.B. im Einzelfall anbieten kann, die Besonderheiten des europäischen Insolvenzrechtes zu nutzen und gegebenenfalls den Geschäftssitz ins Ausland zu verlegen, um dort ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Dies gilt nicht zuletzt für die Privatinsolvenz.
Spezialisten für Schuldnerberatung sind Frau Guiseppetti als Schuldner- und Insolvenzberaterin und Herr Rechtsanwalt Weis.