Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst im Wesentlichen die Rechtsgebiete privates und öffentliches Baurecht, das Architektenrecht, das WEG-Recht, das Maklerrecht sowie das allgemeine Werkvertragsrecht.

Das Immobilienrecht berührt dabei sämtliche Rechtsbeziehungen des Grundeigentums. Hier sind eine Vielzahl von Problemen denkbar. Bereits beim Bauvorhaben können Probleme zwischen allen am Bau Beteiligten sowie in jeder Phase des Bauvorhabens entstehen.

Auch beim Kauf einer Immobilie sind Streitigkeiten häufig schon vorprogrammiert, so z.B. aufgrund auftretender Mängel am Gebäude, einer Insolvenz des Bauträgers oder Architekten, der Verwirklichung eines Vorkaufsrechtes usw. Zwar gibt es im Bereich des Immobilienrechtes eine Vielzahl einschlägiger Gesetze, doch sind diese aufgrund ihres notwendigen Grades an Abstraktheit oftmals nicht in der Lage, den Beteiligten letzte Sicherheit für ihre jeweiligen Interessen zu gewährleisten.

Darum empfiehlt es sich bereits im Vorfeld eines konkreten Vorhabens rechtlichen Rat einzuholen, um gegebenenfalls mögliches Konfliktpotenzial durch individuelle Beratung bzw. Vertragsgestaltung so gering wie möglich zu halten.

Aber auch im Anschluss an ein konkretes Vorhaben schließen sich oftmals Streitigkeiten an, so z.B. Mängel am Bau oder Vergütungsansprüche. Hier existieren zahlreiche Sondervorschriften zu den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, so dass bezüglich der außergerichtlichen oder auch gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr solcher Ansprüche ein hohes Maß an substanziellem Sachvortrag erforderlich ist. Rechtsanwalt Weis und Rechtsanwältin Milosevic begleiten sie bei ihren Baustellen mit Rechtskenntnis und Bauerfahrung und dem Netzwerk aus Architekten, Ingenieuren und Handwerksmeistern, dass sich in vielen Jahren entwickelt hat.