Peter Weis
Rechtsanwalt Peter Weis hat von 1982 bis 1988 an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft studiert und absolvierte das erste juristische Staatsexamen am 03.06.1988. Es schloss sich eine Promotionszeit zum Thema „Wirtschaftsstrafrecht im Ost-West-Handel“ am Lehrstuhl Prof. Dr. Roggemann an der FU Berlin an.
Parallel zu Studium und Promotionszeit war Rechtsanwalt Weis ehrenamtlich als Berater in einem Verbraucher- und Kapitalanlegerschutzverein tätig. Nach Abschluss des Referendariats absolvierte er die zweite juristische Staatsprüfung im Jahre 1992. Als Rechtsanwalt ist er seit November 1992 zugelassen.
Er übernahm mit Erlangung der Zulassung als Rechtsanwalt die Kanzlei der Rechtsanwältin Elke Winterhoff. Im Juli 1999 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen; Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er seit Dezember 2000.
Seit November 2000 ist er nebenamtliches Mitglied des Justizprüfungsamtes Berlin. Darüber hinaus ist er Mitglied der Vorstände von mehreren karitativ tätigen Vereinen.
Rechtsanwalt Weis betreut als Fachanwalt Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht und Strafrecht; weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Vertragsrecht/ -management.
Mohammed Ebadi
Rechtsanwalt Mohammed Ebadi durchlief von 1982 bis 1985 eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst bei der Berliner Schutzpolizei. 1989 erwarb er auf dem zweiten Bildungsweg die Fachhochschulreife und studierte von 1990 bis 1993 an der „Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin“. Dieses Studium schloss er 1993 als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab.
Von 1993 bis 1995 war Rechtsanwalt Ebadi als Fachlehrer an der Landespolizeischule Berlin u.a. für die Fächer Verkehrs- und Strafrecht tätig; seit 1995 ist er Honorardozent an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, wo er u.a. das Fach Strafrecht unterrichtet.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und dem Referendariat in Berlin ist er seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt tätig. Aufgrund seiner Vorkenntnisse hat sich Rechtsanwalt Ebadi auf die Rechtsgebiete Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert.
Im Dezember 2005 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Rechtsanwalt Ebadi ist u.a. Mitglied im Berliner Strafverteidigerverein und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.