Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es beinhalt vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt.
Es regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie das Recht des Kindesunterhalts.
Vormundschaft und rechtliche Betreuung sind ebenfalls Teil des Familienrechts.
Rechtsanwältin Carolin Knappe steht Ihnen als erfahrene Fachanwältin auf diesem Gebiet zur Seite.