Verkehrsrecht

Das verkehrsrechtliche Dezernat umfasst vor allem das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht.

Das Verkehrsstrafmandat betrifft Straftaten im Straßenverkehr, wie z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung oder Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die oftmals mit den Ermittlungen bei Verkehrsstraftaten verbunden ist, gehört hierher.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht wiederum befasst sich mit sämtlichen bußgeldrelevanten Verstößen im Straßenverkehr, einschließlich der Auferlegung eines Fahrverbotes und der Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister.

Das Verkehrszivilrecht schließlich befasst sich mit den Schadensersatzansprüchen des oder der Geschädigten nach einem Verkehrsunfall. Es gilt hierbei, die berechtigten Interessen des Geschädigten so schnell wie möglich gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen.

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