Medizinrecht

Stand früher ausschließlich der Patient und seine Genesung im Vordergrund medizinischer Tätigkeit, wird heute sowohl die Beziehung zwischen Arzt und Patient als auch zwischen Arzt und Gesundheitssystem vollständig von Normen überlagert.
Dabei umfasst das Gebiet neben dem Bereich der Arzthaftung die Fragen rund um die ärztliche Schweigepflicht, das Berufsrecht der Heilberufe und die Rechtsbeziehungen zu den Krankenkassen bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen. Ärzte wie Patienten spüren die Folgen des wirtschaftlichen Drucks: Krankenkassen kürzen die Leistungen ein oder verweigern die Kostenübernahme medizinisch notwendiger Behandlungen. Kassenärztliche Vereinigungen überziehen Ärzte mit Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen und bringen mit ihren Regressforderungen so manche Praxis um ihre wirtschaftliche Existenz.
Um die vielschichtige und komplexe Materie rasch durchdringen zu können, arbeiten wir mit einem Netzwerk von Sachverständigen, Steuerberatern und anderen auf dem Gebiet des Medizinrechts Tätigen zusammen. Die Einbeziehung unserer Kanzlei in die Stiftung Gesundheit und das Medizinrechts- Beratungsnetz garantieren Kompetenz.  Rechtsanwältin Claudia Mösch ist ihre Ansprechpartnerin.