Zahlreiche Skandale um dubiose Kapitalanlagen oder unseriöse Beratung mit Tausenden Geschädigter sorgten in den letzten Jahren für Aufmerksamkeit. Trotz mancher Bemühung auf gesetzgeberischer Ebene den Auswüchsen des Marktes Einhalt zu gebieten, irren nach wie vor Kapitalanleger, um Seriosität bemühte Berater und Emittenten in einem kaum zu überblickenden Rechtsgebiet zwischen Regelungsflut und Rechtsprechungs-Lawine umher.
Wir prüfen Ihre Ansprüche als Kapitalanleger – gerne auch im Vorfeld einer Anlageentscheidung.
Durch die Zusammenarbeit mit einem der ältesten Anlegerschutz-Vereine Deutschlands (seit 1994) verfügen wir über umfassende Erfahrung. Anders als die wie Pilze aus dem Boden springenden selbsternannten Anlegerschutz-Kanzleien vertreten wir individuell Ihre Interessen und verfolgen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich. Unsere Kompetenz liegt in der langjährigen Erfahrung auf den Gebieten
- atypische stille Unternehmensbeteiligungen
- offene und geschlossene Immobilienfonds
- Medienfonds
- Swaps
- Schiffsbeteiligungen
- Lebensversicherungen
- Schrottimmobilien.
Rechtsanwalt Weis und Rechtsanwalt Schulze sind mit den Materien vertraut und können auf Kontakte zurückgreifen, die bei Klärung und Lösung der Probleme wesentliche Beiträge leisten.