Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht, insbesondere das Recht der Personengesellschaften und das GmbH-Recht, ist einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gründung von Gesellschaften, bei der Konzeption und der rechtlichen Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und nicht zuletzt bei der Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und Organmitgliedern.

Gerade im Gesellschaftsrecht kommt den Mandanten die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Anwälten und erfahrenen Steuerberatern zu Gute. Denn in allen Fällen findet bereits bei der konzeptionellen Beratung das Steuerrecht die notwendige Berücksichtigung. Rechtsanwalt Weis und die mit uns eng zusammenarbeitenden Kolleginnen Rechtsanwältin und Notarin Krause – Thiel sowie Rechtsanwalt  Schulze helfen ihnen weiter – in guten wie in schlechten Zeiten.