Das Energierecht regelt zahlreiche Lebenssachverhalte im Zusammenhang mit Energie, wie Strom, Kohle oder Gas. Umfasst sind dabei sowohl die Erzeugung, als auch die Weiterleitung und der Verbrauch. Die Sachverhalte sind vielschichtig, von verschiedenen Interessenlagen durchsetzt und werden durch immer weitere Regulierung zunehmend komplexer. Auch die gesetzliche Förderung der erneuerbaren Energien und Kraftwärmekopplungen, sowie die zunehmende Liberalisierung des Marktes tragen zu einem immer weiteren Anwachsen der Materie bei.
Das Energierecht umfasst daher nicht nur die Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Energieversorger und Kunden regeln. Hinzu kommen zahlreiche gesetzliche Regelungen, denen Energieversorger und Netzbetreiber unterworfen sind. Im Bereich des Energierechts stehen wir daher vorwiegend Unternehmen, aber auch Privatkunden zur Seite. Die Bandbreite unserer Dienstleistungen reicht dabei von der Beratung und Betreuung von Vertragsverhandlungen über die Gestaltung von Verträgen, bis hin zur Erstellung von Rechtsgutachten und Führung gerichtlicher Verfahren. Dabei arbeiten wir eng mit ausgesuchten Wirtschaftsberatern zusammen, die auf die Beratung von Unternehmen der Energiewirtschaft beschränkt sind. Rechtsanwalt Jan Schröter ist ihr kompetenter Ansprechpartner.